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LA-News (8)
Die aktuellen Nachrichten aus der Landschaftsarchitektur.
Von der Fachkommission Freianlagenplanung des AHO wurde aktuell eine Argumentationshilfe vorgelegt, dass auch in der Freianlagenplanung ein sogenannter Umbauzuschlag bei Leistungen im Bestand geltend gemacht werden kann gemäß HOAI 2009 (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 35).
Mit der Neufassung der HOAI 2009 haben u.a. die Neuregelungen zu „Leistungen im Bestand“ für wesentliche Änderungen gesorgt, die in der Praxis Fragen aufwerfen und auch zu Konflikten zwischen den Vertragsparteien in der Auslegung des Preisrechts führen. Im Besonderen gilt dies für Vergütungen von Leistungen im Bestand bei Objekten der Freianlagen. Mit dem aktuell vorgelegten Papier möchte der AHO für Klarheit sorgen und deutlich machen, dass ein Umbauzuschlag von bis zu 80% schriftlich vereinbart werden kann, sofern es sich bei den betreffenden Leistungen um Leistungen im Bestand handelt.
Quelle: BDLA.de
Der Bundesumweltminister Peter Altmaier hat in einem „10 Punkte“- Programm seine Vorhaben und Projekte bis zum Ende der Wahlperiode formuliert. Darin kündigt der Minister kurzfristig den Entwurf einer Kompensationsverordnung an.
Im Detail wird vom neuen Bundesumweltminister ausgeführt: „Ich werde noch im Herbst den Entwurf einer Kompensationsverordnung vorlegen, die Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll. Mit der Verordnung soll der Vollzug der Eingriffsregelung, der derzeit sehr stark von den unterschiedlichen Regelungen der 16 Bundesländer geprägt ist, effektiver und einheitlicher werden. Angestrebt werden einheitliche Standards, die die naturschutzfachliche Qualität der Kompensationsmaßnahmen wahren und gleichzeitig den Planungserfordernissen für eine moderne Infrastruktur, insbesondere im Hinblick auf die Energiewende gerecht werden. Dabei ist mir wichtig, dass bei der Eingriffsbewältigung auf die Schonung landwirtschaftlicher Nutzflächen verstärkt Rücksicht genommen wird. Dies gilt insbesondere auch für den Ausbau erneuerbarer Energien. Den Regelungen zum Ersatzgeld kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Derzeit laufen vorbereitende Gespräche mit dem Ziel eines möglichst breiten Konsenses, in den auch die Bundesländer einbezogen sind.“
Das BMU wird bereits in den nächsten Wochen die Formulierung einer Kompensationsverordnung konkretisieren.
Quelle: BDLA

Die Montag Stiftung Urbane Räume sucht Initiativen, die sich besonders für ihre Nachbarschaft engagieren. Dazu schreibt sie mit dem bundesweiten Projekt 'Neue Nachbarschaft' 100.000 Euro Preisgeld für Projekte und Ideen aus. Das Preisgeld soll dazu dienen, gute Initiativen voran oder an den Start zu bringen.
Das Leben in engen, urbanen Nachbarschaften kann anstrengend sein. Und schön. Denn hier entstehen immer wieder Projekte und Gruppen, die sich um ein gutes Zusammenleben bemühen, angemessenen Wohnraum und eine unkomplizierte Nahversorgung bereitstellen, kulturelle Begegnungen ermöglichen oder Arbeitsplätze schaffen.
Die Macher und Mitmacher besitzen eine enorme Kreativität und nutzen diese auch zum Wohl des Stadtteils. Die Initiativen gehen von Bürgervereinen und Unternehmen, von Einzelpersonen und lokalen Bündnissen aus. Sie werden – gerade angesichts finanziell schlecht ausgestatteter Kommunen – zu einem wichtigen Pfeiler in der Entwicklung von Städten und Gemeinden.
Link zur Projektwebseite << LINK >>
Quelle: BDLA

Einher gehend mit der Einführung von Bachelor und Master haben die Studierenden die Möglichkeit, Studiengänge unterschiedlicher Fachrichtung miteinander zu kombinieren. Nicht immer klar ist jedoch, ob die individuell gewählten Kombinationen zur vollen Berufsbefähigung in der Landschaftsarchitektur führen. Der bdla-Arbeitskreis Ausbildungswesen hat hierzu Hinweise erarbeitet.
Durch den Bologna-Prozess wurde in Deutschland ein System gestufter Studiengänge mit dem Bachelor als erstem und dem Master als zweitem Studienabschluss eingeführt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, Bachelor- und Masterstudiengänge fast beliebig miteinander zu kombinieren. Nach einem Bachelor in Landschaftsarchitektur muss nicht zwangsläufig ein Master im selben Fach erfolgen, sondern der Master kann auch in fachverwandten Studiengängen wie bspw. Stadtplanung oder Grünflächenmanagement erworben werden. Umgekehrt kann man z.B. mit einem Bachelor in Architektur oder Stadtplanung einen Masterabschluss in Landschaftsarchitektur erwerben. Dies führt zu sehr individuellen Studienverläufen, die sich patchworkartig aus Bachelor und Master mit unterschiedlichsten Inhalten und Schwerpunkten zusammensetzen. Für die Eintragungsausschüsse der Architektenkammern stellt sich die Frage, inwieweit die unterschiedlichen Kombinationen von Bachelor- und Masterstudiengängen die inhaltlichen Anforderungen an die Kammerfähigkeit erfüllen. Allein ein Bachelorstudium in Landschaftsarchitektur wird in der Regel nicht diese Voraussetzungen erfüllen.
Weitere Infos: http://www.bdla.de/nachricht740_13.htm

Das Netzwerk Pflanzensammlungen will private Pflanzen- und Raritätensammlungen ausfindig machen, dokumentieren und nachhaltig bewahren.
Die Vielfalt an Zierpflanzen in Deutschland ist beachtlich, doch enorm ist auch der fortschreitende Verlust an Biodiversität. Es ist vor allem dem leidenschaftlichen Engagement privater Pflanzensammler und Pflanzenliebhabergesellschaften zu verdanken, dass über Jahrzehnte Pflanzenraritäten aus verschiedenen Epochen und Gegenden der Erde zusammengetragen und gesammelt wurden.
Damit das Erbe und Kulturgut "Pflanze" auch für zukünftige Generationen bewahrt wird, ruft die Deutsche Gartenbau-Gesellschaft alle Sammler und Pflanzenliebhaber auf, sich am Netzwerk zu beteiligen: Lassen Sie andere teilhaben an Ihren Pflanzenschätzen und melden Sie Ihre Sammlung an.
Quelle: BDLA

Mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts zur Evaluierung der HOAI und der Aktualisierung der Leistungsbilder am 23.09.2011 liegt ein wichtiges Zwischenergebnis auf dem Weg zur HOAI 2013 vor.
Gemäß der verabredeten Arbeitsteilung der Bundesregierung wurde in einem ersten Schritt die baufachliche Überprüfung der Leistungsbilder und die damit im Zusammenhang stehenden Allgemeinen Vorschriften der HOAI durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) und den beauftragten Gutachter Prof. Hans Lechner durchgeführt.
Als nächster Schritt in Richtung Novellierung wurde Ende August vom Bundeswirtschaftsministerium ein weiterer Forschungsauftrag ausgeschrieben mit dem Ziel, die Entwicklung der Honorare zu evaluieren und den Aktualisierungsbedarf für die Honorarstruktur zu ermitteln. Die Ergebnisse dieses Gutachtens sollen im Oktober 2012 vorgelegt werden.
Quelle: BDLA

Ab Herbst 2011 wird an der Hochschule Neubrandenburg das achtsemestrige Bachelor-Studium Landschaftsarchitektur mit neuer Studien- und Prüfungsordnung angeboten.
Es bereitet auf Tätigkeitsfelder von der Objektplanung bis zur Landschaftsplanung vor, d. h. auf das Planen und Entwerfen, Bauen und Unterhalten von Grün- und Freiflächen aller Art. Die Studierenden werden zu Landschaftsarchitekten ausgebildet, die ökologisch und sozial intakte Lebensräume schaffen. Zu Beginn des Studiums werden die planerischen, technischen und ökologischen Grundlagen gelehrt. Ein Herzstück ist das große Projekt, in dem der Planungsverlauf für eine Freifläche von der Bestandsaufnahme über die erste Skizze und den Entwurf mit allen notwendigen technischen Details sowie Kenntnisse von der Computerzeichnung bis zur Kostenberechnung erarbeitet werden. Ab dem mittleren Studienabschnitt können je nach persönlichen Neigungen Wahlpflichtmodule und weitere Projekte gewählt und absolviert werden. Das 6. Semester ist für das Praktikumssemester vorgesehen, das in allen Tätigkeitsbereichen der Landschaftsarchitektur und auch im Ausland möglich ist. Im letzten Studienjahr werden die fachlichen und persönlichen Interessen der Studierenden gestärkt, um im achten Semester gut auf die Bachelor-Abschlussarbeit vorbereitet zu sein, um damit das Studium erfolgreich abzuschließen.
Zwei Jahre nach dem Abschluss dieses vierjährigen Studiums kann die Aufnahme in die Kammer beantragt werden, die Berufsbezeichnung ist an die Kammermitgliedschaft gebunden.
Weitere Informationen: www.hs-nb.de/studiengang-la

Zum 157. Mal wird der Schinkel-Wettbewerb als Ideen- und Förderwettbewerb für Studierende und junge Berufstätige vom Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin e.V. ausgelobt. Die Ausgabe der Wettbewerbsaufgaben erfolgt zwar erst am 26.09.2011, aber: Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um die Bildung von Arbeitsgemeinschaften oder klären mit Ihrer Hochschule ab, ob die Wettbewerbsteilnahme als Projektarbeit im Studium anerkannt werden kann.
Im Fokus des Schinkel-Wettbewerbs 2012 „Ideale Realitäten“ steht die Stadtmitte von Potsdam mit ihren starken architektonischen Gegensätzen von barocker Bebauung, Plattenbauten als Erbe der DDR und den nach 1989 entstandenen Neubauten. In Zukunft wandeln sich mit einer wachsenden und zudem jungen Bevölkerung die Lebens- und Wohnformen in Potsdam, für die der Wettbewerb Lösungen sucht.
Ausgelobt wird der Wettbewerb in verschiedenen Fachsparten, u.a. in der Landschaftsarchitektur. Die Preise sind mit je 2000 Euro dotiert.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, die am Tag der Wettbewerbsauslobung ihr 35. Lebensjahr nicht überschritten haben, sowie Studierende und Absolventen der entsprechenden Fachrichtungen, jeweils als Einzelpersonen oder in Arbeitsgemeinschaften.
Mehr Infos unter: http://www.aiv-berlin.de/index.php/schinkel-wettbewerb/aufgabenstellung